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Protokolle

Statutenrevision der Generalversammlung vom 10.12.2001

Statuten der Java User Group Switzerland

Name und Beziehungen

1.1.

Die "Java User Group Switzerland" (JUGS) ist eine Fachgruppe (fachliche Sektion) der Schweizer Informatiker Gesellschaft (SI). Sie arbeitet im Rahmen dieser Statuten selbständig.

1.2.
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Die Fachgruppe pflegt Kontakte mit anderen nationalen und internationalen Organisationen, welche ähnliche Ziele verfolgen, so etwa mit Fachgruppen der SVD (Schweizerische Vereinigung für Datenverarbeitung), der CHOOSE (Schweiz), der GI (Deutschland) und anderen Java User Groups. Der Vorstand der JUGS vertritt die SI in diesen Angelegenheiten.

neu 1.2.
neu

Die Fachgruppe pflegt Kontakte mit anderen nationalen und internationalen Organisationen, welche ähnliche Ziele verfolgen. Der Vorstand der JUGS vertritt die SI in diesen Angelegenheiten.

Zweck

2.1.

Die Fachgruppe hat zum Ziel, Theorie und Anwendung von Java Technologien in der Schweiz zu fördern. Sie dient als Informationsdrehscheibe, unterstützt den Erfahrungsaustausch unter ihren Mitgliedern und unterstützt die Kooperation von Firmen und akademischen Instituten. Wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen aus der Praxis sollen den Mitgliedern leichter zugänglich gemacht und Erfahrungen bei der Anwendung neuer Methoden und Hilfsmittel weitergegeben werden.

2.2.

Die Fachgruppe organisiert Tagungen, Workshops, Besuche oder andere Aktivitäten. Diese richten sich nach dem Bedarf der Mitglieder

Mitgliedschaft

3.1.
alt

Die Mitgliedschaft bei der Fachgruppe steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die am Zweck dieser Fachgruppe interessiert sind und Mitglied der SI sein können. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf deren schriftliches Gesuch durch den Vorstand. Der Vorstand regelt den Beginn der Beitragspflicht.

neu 3.1.
neu

Die Mitgliedschaft bei der Fachgruppe steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die am Zweck dieser Fachgruppe interessiert sind und Mitglied der SI sein können.

3.2.

Eine Mitgliedschaft bei der Fachgruppe setzt die Mitgliedschaft bei der SI oder bei einer anderen Informatik-Gesellschaft, mit der die SI eine Kooperationsvereinbarung getroffen hat, voraus.

3.3.

Der Austritt aus der Fachgruppe erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand, wobei der laufende Jahresbeitrag voll zu bezahlen ist.

3.4.

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann ohne Angabe von Gründen durch den Vorstand erfolgen.

Organe

4.1.

Die Organe der Fachgruppe sind

  • die Vereinsversammlung
  • der Vorstand

4.2.

Die Mitglieder des Vorstandes werden für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.

4.3.
alt

Über die Beschlüsse der Organe ist Protokoll zu führen.

neu 4.3.
neu

Über die Beschlüsse der Organe ist Protokoll zu führen. Protokolle werden über unsere Homepage veröffentlicht.

Vereinsversammlung

5.1.

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ der Fachgruppe. Sie ist einmal jährlich zu einer ordentlichen Tagung einzuberufen. Diese findet in der Regel der im Rahmen der Vereinsversammlung der SI oder im Rahmen einer von der Fachgruppe organisierten Konferenz statt. Darüber hinaus können ausserordentliche Generalversammlungen durch den Vorstand sowie auf schriftlichen Antrag von 10% der Mitglieder einberufen werden.

5.2.

Die schriftliche Einladung zur Vereinsversammlung hat mit der Traktandenliste wenigstens 30 Tage im voraus zu erfolgen. Ist dies erfüllt, so ist die Vereinsversammlung beschlussfähig. Sie entscheidet mit einfachem Mehr der Stimmenden, bei Änderungen der Statuten mit zwei Drittel Mehrheit der Stimmenden.

5.3.

Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschliesst über Budget, Jahresbeitrag der Fachgruppe, Abnahme der Jahresrechnung sowie über Statutenänderungen. Der Vorstand oder 10% der Mitglieder können weitere Geschäfte zu Behandlung in der Vereinsversammlung vorschlagen.

5.4.

Anstelle eines Entscheides in der Vereinsversammlung kann der Vorstand einen Briefentscheid der Mitglieder einholen. In diesem Fall müssen zwischen dem Versand der Stimmunterlagen und dem Termin für die Einsendung der Stimmzettel mindestens 30 Tage liegen.

Vorstand

6.1.
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Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Vize-Vorsitzenden, einem Sekretär, einem Kassier und maximal drei weiteren Mitgliedern. Ausser der Wahl des Vorsitzenden konstituiert er sich selbst.

neu 6.1.
neu

Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Vize-Vorsitzenden, einem Kassier und weiteren Mitgliedern. Ausser der Wahl des Vorsitzenden konstituiert er sich selbst.

6.2.

Vorsitzender und Vize-Vorsitzender dürfen ihr Amt nicht länger als vier aufeinanderfolgende Amtsperioden ausüben.

6.3.

Der Vorstand vertritt die Fachgruppe gegenüber der SI und entscheidet über alle Fragen, die nicht gemäss Artikel 5 ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind.

Zusammenarbeit mit der SI

7.1.

Die Mitglieder der Fachgruppe profitieren von denselben Dienstleistungen wie die übrigen SI-Mitglieder. Sie erhalten insbesondere die SI-Mitteilungen und andere Publikationen der SI.

7.2.

Die Fachgruppe kann die Dienstleistungen des SI-Sekretariates beanspruchen.

7.3.

Finanzielle Zusammenarbeit

  • Die Mitglieder der Fachgruppe zahlen einen zusätzlichen Mitgliederbeitrag, der zusammen mit dem Mitgliederbeitrag der SI durch die SI eingezogen wird.
  • Die Fachgruppe koordiniert ihr jährliches Budget mit dem der SI. Die Finanzen der Fachgruppe werden von der SI als Teil ihrer Gesamtrechnung verwaltet. Die SI erstellt für die Fachgruppe einen jährlichen Rechnungsbericht.

7.4.

Durch folgende Massnahmen wir die Zusammenarbeit mit der SI gewährleistet:

  • Der Vorsitzende der Fachgruppe teilt dem Präsidenten der SI alle von der Fachgruppe getroffenen Beschlüsse mit.
  • Der Präsident der SI wird zu den Sitzungen des Vorstandes der Fachgruppe eingeladen.
  • Der Vorsitzende des Komitees der Fachgruppe wird zu den Sitzungen des Vorstandes der SI eingeladen.

Finanzen

8.1.

Der Vorstand ist verantwortlich für den Einsatz der finanziellen Mittel für die Aktivitäten der Fachgruppe.

8.2.

Die Aktivitäten der Fachgruppe müssen auf einer finanziell selbsttragenden Basis organisiert werden.

8.3.

Die Prüfung der Rechnung erfolgt durch die Rechnungsrevisoren der SI.

Änderung der Statuten

9.1.

Der Vorstand oder 10% der Mitglieder können eine Änderung der Statuten beantragen. Der Wortlaut des Änderungsantrages ist der Traktandenliste der darüber beschliessenden Vereinsversammlung beizulegen.

9.2.

Zur Gültigkeit bedarf eine Statutenänderung auch der Zustimmung des Vorstandes der SI.

9.3.

Die Auflösung der Fachgruppe kann auf dieselbe Art beschlossen werden wie eine Änderung der Statuten. Ein allfälliges Vermögen der Fachgruppe geht in das Vermögen der SI über.

Übergangsbestimmung

10.1.
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Diese Statuten wurden von der ersten Vereinsversammlung der Fachgruppe am 18. Juni 1997 beschlossen. Sie treten nach der Genehmigung durch den Vorstand der SI in Kraft.

neu10.1.
neu

Diese Statuten wurden von der Vereinsversammlung der Fachgruppe am 10. Dezember 2001 beschlossen. Sie treten nach der Genehmigung durch den Vorstand der SI in Kraft.

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